E-2 Visum
Für Investoren
Für die E-2 Kategorie kommen alle ausländischen Unternehmer in Betracht, die aus einem Land kommen, mit dem die USA Handelsverträge, Verträge über Zusammenarbeit oder wirtschaftliche Orientierung hat und die in die USA kommen, um in einen Betrieb zu investieren. Der Antragsteller muss zumindest eine 50% Beteiligung oder die Kontrolle über das US-Unternehmen halten. Das E-2 Investorvisum soll es ausländischen Unternehmern ermöglichen, in die USA zu kommen, um ein Geschäft zu führen. Es ist nicht mit dem EB-5 Visum zu verwechseln, welches normalerweise eine Investition von mindestens $500.000 (bzw. $1 Million) erfordert und den Investor zur Green Card berechtigt. Das E-2 Visum andererseits ist ein befristetes Visum und nur gültig, solange das zugrunde liegende Geschäft noch läuft.
Voraussetzungen
- Der Investor muss Staatsangehöriger eines „treaty country“ sein. Welche Länder das sind, sehen Sie hier.
- Der Investor muss in die USA kommen, um ein Unternehmen aufzubauen, zu leiten und Arbeitsplätze für U.S. Arbeiter zu schaffen. Ist der Antragssteller nicht Hauptinvestor, muss er oder sie in einer Aufsichts- oder Führungsposition sein oder eine hochspezialisierte Fähigkeit mitbringen. Gewöhnlich ausgebildete und ungelernte Arbeiter fallen nicht hierunter.
- Der Investor muss über die notwendige Kontrolle verfügen. Hierzu sind zumindest 50 % der Kontrolle über das Unternehmen notwendig.
- Der Investor muss nachweisen, dass er über die notwendige Investition verfügt.
- Die Gelder müssen unwiderruflich für das Unternehmen verwendet werden. Die bloße Absicht zu investieren oder der Nachweis der Gelder auf dem Konto des Investors oder Gelder, die von anderen in das Unternehmen investiert werden, reichen nicht aus, es sei denn, die Gelder kommen durch Darlehen, die mit dem persönlichen Vermögen des Investors gesichert sind.
- Der Investor muss das Risiko des Unternehmens tragen. Spekulationsgeschäfte oder Leerverkäufe reichen nicht aus.
- Die Investition muss erheblich sein. Das bedeutet, dass die Investition ausreichen muss, um ein erfolgreiches Unternehmen zu gewährleisten. Der Zweck der erheblichen Investition ist es sicherzustellen, dass das Geschäft nicht spekulativ ist und dass es am Markt erfolgreich sein kann.
- Das Investment darf nicht marginal sein. Das bedeutet, dass die Investition des gegenwärtigen oder zukünftigen Geldes deutlich mehr Einnahmen generieren muss, als nur solche, die den Lebensunterhalt des Investors und seiner Familie sicherstellen.
Arbeitskräfte
Mitarbeiter in Aufsichts- oder Führungspositionen oder Mitarbeiter mit besonderen Fähigkeiten, die für das Unternehmen unerlässlich sind und die die gleiche Nationalität des Unternehmers haben, können auch ein E-2 Visum erhalten. Bei den Arbeitern mit besonderen Fähigkeiten wird, mit wenigen Ausnahmen, angenommen, dass sie in der Lage sind, die Ziele des Arbeitgebers innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen. Sollten keine besonderen Umstände vorliegen, ist es nicht möglich eine Verlängerung zu erhalten. Bei der Bestimmung, ob die Fähigkeiten eines Mitarbeiters unerlässlich sind, zieht die USCIS folgende Punkte in Betracht:
- Der Grad der ausgewiesenen Expertise im operativen Geschäft; ob andere diese spezifischen Fähigkeiten oder Kenntnisse besitzen; die Erfahrung des Antragssteller und/oder seine Ausbildung mit den Verträgen des Unternehmens; ob eine Ausbildung oder andere Erfahrungen notwendig sind, um die geplanten Aufgaben zu erfüllen; das Verhältnis der Fähigkeiten oder Kenntnisse zu den Aufgaben der spezifischen Prozesse oder Anwendungen; und ob das Gehalt für besondere Befähigungen spricht. Fremdsprachenfähigkeiten oder Kenntnisse über die Kultur sind keine besonderen Fähigkeiten in diesem Sinne
- Unter besonderen Umständen kann ein Antragssteller in der Lage sein, seine oder ihre wesentlichen Fähigkeiten dem handelnden Unternehmen über einen längeren Zeitraum, wie etwa zur Produktverbesserung, Qualitätskontrolle oder Erbringung von Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und diese Leistungen nicht in den USA verfügbar sind.
Dauer
Die Aufenthaltsdauer ist in der Regel bei dem E-2 Visum ohne festes Ende, das Visum wird allerdings anfangs nur für 2 Jahre und dann jeweils 5 Jahre ausgestellt. Danach muss der E-2 Visum-Inhaber zeigen, dass die Geschäftstätigkeit weiter besteht.
Ehepartner und Kinder
Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren dürfen den Hauptantragsteller begleiten. Der Ehepartner ist berechtigt, mit dem Visum eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, die Kinder aber nicht.
Beantragung
Im Gegensatz zu den anderen Nicht-Einwanderungs-Visa kann der Antrag auf das E-Visum entweder direkt beim US Konsulat außerhalb der USA oder in den USA eingereicht werden, soweit der aktuelle Aufenthaltstitel eine solchen Wechsel erlaubt.
Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung, Einreichung oder der Verlängerung des E-Visums. Kontaktieren Sie uns hier. Wir verstehen die Bedeutung der erfolgreichen Beantragung eines E-Visa und helfen Ihnen diesen Prozess zu lenken. Dadurch ist der Prozess oft einfacher und weniger belastend als viele unserer Kunden erwarten. Unser Büro wird Ihr Vorhaben analysieren und daraufhin die Erfolgsaussichten des Visumsantrags. Durch unsere Partner können wir Ihnen auch bei der Errichtung einer US-Filiale oder beim Kauf von einem US-Unternehmen oder anderen Transaktionen helfen.