F-1 Visum

Für Studenten

Im Allgemeinen muss jeder, der in den Vereinigten Staaten studieren möchte, ein Studentenvisum beantragen.

Arten von Studentenvisa, Kategorien

  • F-1 für akademische Studenten
  • F-2 für Ehegatten und Kinder von akademischen Studenten

Voraussetzungen für F-1-Studentenvisum

  • Der Antragsteller muss außerhalb der USA einen festen Wohnsitz sowie andere verbindliche Verpflichtungen haben, die ihn nach Beendigung des Studiums zur Rückreise veranlassen.
  • Der Schüler/Student muss entweder die englische Sprache hinreichend beherrschen, um dem beabsichtigten Unterricht folgen zu können, oder der Kurs muss in der Muttersprache des Schülers/Studenten stattfinden, oder das Lehrinstitut muss besondere Englischkurse eingerichtet haben. Ausgenommen hiervon sind Schüler/Studenten, die ausschließlich an einem englischen Sprachkurs teilnehmen wollen.
  • Der Antragsteller muss belegen, dass ihm ausreichende Mittel aus namentlich angegebener, zuverlässiger Quelle zur Verfügung stehen werden, um sämtliche Unkosten des Lebensunterhalts und der Unterrichtsgebühren während der Gesamtdauer des beabsichtigten Schulbesuchs/Studiums in den USA zu bestreiten.
  • Der Antragsteller hat die Absicht, die USA nach einem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen.

Familienangehörige

Der Ehepartner sowie unverheiratete, minderjährige Kinder können ein F-2-Visum beantragen, um den Studenten zu begleiten. Familienmitglieder müssen alle Kriterien für die Ausstellung eines Visums erfüllen, einschließlich der Nachweise, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen und dass sie die U.S.A. nach Ende des Studienprogramms verlassen werden. Ehepartner und Kinder von Studenten dürfen unter keinen Umständen eine berufliche Tätigkeit aufnehmen.

Berufstätigkeit

F-1-Studenten dürfen während ihres ersten Studienjahrs keinerlei berufliche Tätigkeit abseits des Campus annehmen; nach einem Jahr kann USCIS eine solche Tätigkeit genehmigen. Berufliche Tätigkeiten auf dem Campus dürfen F-1-Studenten ohne Genehmigung des USCIS annehmen.

Einschränkungen

Gemäß einem, im November 1996 in Kraft getretenen, Gesetz werden an Ausländer, die an öffentlichen Grundschulen lernen oder an öffentlichen Erwachsenenbildungsprogrammen teilnehmen wollen, keine Studentenvisa mehr vergeben. Ausländer können für die maximale Dauer von 12 Monaten öffentliche “high schools” besuchen, vorausgesetzt, dass der Schüler der Schule die vollen, nicht öffentlich subventionierten Ausbildungskosten ersetzt. Bei der Beantragung des Visums muss der Nachweis erbracht werden, dass diese Kosten bezahlt wurden. Dieses neue Gesetz betrifft nur den Besuch öffentlicher Schulen; Ausländern steht es frei, jegliche Schulstufe an Privatschulen zu besuchen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Visum haben oder Hilfe bei dessen Beantragung wünschen, sind wir Ihnen gerne behilflich.