EB-1 Green Card
Für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten
Personen mit besonderer Qualifikation auf den Gebieten der Wissenschaft, Bildung, Kunst, Wirtschaft oder Sport, bedeutende Professoren und Forscher sowie bestimmte internationale Führungskräfte und Manager.
Arbeitnehmer mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und ihre Familien erhalten 28,6 Prozent des jährlichen Kontingents für Green Cards. Diese Arbeiter werden bevorzugt, da sie der USA „erheblich“ nutzen, so dass auf eine Arbeitsmarkt-Zertifizierung verzichtet wird, d.h. es nicht erforderlich ist, festzustellen, dass es keine qualifizierten Arbeitnehmer in den USA für die vorgeschlagene Position, gibt. Die EB-1 Vorzugskategorie ist höchst wünschenswert, da Anträge relativ schnell bearbeitet werden können.
Innerhalb dieser Kategorie, gibt es drei Untergruppen:
EB-1A: Außerordentliche Fähigkeit in den Künsten, Wissenschaften, Wirtschaft oder im Sport
Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten in der Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Athletik können ein EB-1A Visum beantragen, wenn ihre Arbeit auf dem Gebiet nachhaltige nationale oder internationale Anerkennung erfahren hat und das durch umfangreiche Dokumentation nachgewiesen werden kann. Kurz gesagt, der Antragsteller muss zu dem kleinen Prozentsatz an der Spitze des jeweiligen Berufsfeldes gehören.
Diese Bewerber brauchen kein bestimmtes Stellenangebot, so lange sie in den USA die Arbeit auf dem Gebiet fortsetzen, in dem sie die außergewöhnlichen Fähigkeiten haben.
Merkmale außergewöhnlicher Fähigkeit sind entweder Empfänger eines renommierten internationalen Preises, wie dem Nobelpreis, eines Grammys oder eines Oscars zu sein, oder, falls eine Auszeichnung dieser Art bisher nicht erlangt wurde, die Dokumentation über die Erfüllung von mindestens drei (3) der zehn (10) folgenden Kriterien:
- Nationale oder internationale anerkannte Auszeichnung in ihrem Bereich
- Mitgliedschaft in einem Berufsverband, die von ihren Mitgliedern besondere Leistungen verlangt
- Veröffentlichungen über die Person
- Richter über die Arbeit anderer in dem gleichen oder einem verwandten Feld
- Nachweis über Beiträge von wesentlicher Bedeutung in dem jeweiligen Bereich
- Veröffentlichungen von wissenschaftlichen Aufsätzen oder Veröffentlichungen von Forschungsergebnissen
- Ausstellungen der künstlerischen Arbeit
- Hohe Bezahlung der Person im Verhältnis zu anderen im gleichen Bereich
- Innehaben einer führenden oder entscheidenden Rolle für herausragende Organisationen oder
- Kommerzieller Erfolge in den darstellenden Künsten, nachgewiesen z.B. durch Ticketverkäufe an Kinokassen, Verkäufe von DVDs, CDs oder Videos
EB-1B: Herausragende Professoren und Forscher
Professoren oder Forscher müssen mindestens drei (3) Jahre Erfahrung in der Lehre oder Forschung in ihrem Bereich an einer akademischen Institution, eines non-profit oder innerhalb der Privatwirtschaft haben. Die Person muss international als “outstanding” in ihrem akademischen Bereich anerkannt sein, was durch Verdienste oder Auszeichnungen oder veröffentlichten Werken nachgewiesen werden kann. Für diese Kategorie ist keine Arbeitsmarkt-Zertifizierung erforderlich. Allerdings muss der zukünftige Arbeitgeber ein konkretes, unbefristetes Jobangebot nachweisen.
Wenn es sich um ein Angebot aus der Privatwirtschaft handelt, muss der Arbeitgeber mindestens drei Vollzeit-Mitarbeiter angestellt haben und der Arbeitgeber muss erreichte Leistungen im akademischen Feld dokumentieren können.
EB-1B Herausragende Professoren und Forscher müssen mindestens zwei (2) der folgenden sechs (6) Kriterien erfüllen:
- Erlangen einer national oder international anerkannten Auszeichnung in ihrem Bereich
- Mitgliedschaft in einem Berufsverband, der besondere Leistungen von seinen Mitgliedern verlangt
- Veröffentlichungen in Fachpublikationen
- Richter über die Arbeit von anderen in einem verwandten Bereich
- Wissenschaftliche Beiträge oder wissenschaftlichen Forschung in dem Fachgebiet
- Verfassen wissenschaftlicher Bücher oder Artikel in wissenschaftlichen Zeitschriften mit internationaler Verbreitung
Bitte beachten Sie, dass, obwohl eigentlich zwei der oben genannten Anforderungen reichen sollten, es immer auf die Qualität, die Aussagekraft und die Gesamtumstände ankommt.
EB-1C: Multinationale Führungskraft oder Manager
Diese Kategorie ermöglicht es multinationalen Unternehmen, ihre Führungskräfte und Manager in Tochterunternehmen oder Niederlassungen in die USA zu bringen. Der internationale Manager muss in den letzten drei Jahren bei dem gleichen Arbeitgeber für mindestens ein Jahr in leitender oder ausführender Funktion tätig gewesen sein und muss in die USA kommen, um in leitender oder ausführender Funktion in diesem Unternehmen zu arbeiten. Wenn die Person bereits in den USA in einem Nicht-Einwanderungsstatus wie z.B. L-1 oder H-1B ist, kann die Bedingung der Beschäftigung für einem von drei Jahren, mit Blick zurück auf die Zeit vor der Einreise in die USA in dem Nichteinwanderungsstatus, erfüllt sein. Eine Arbeitsmarkt-Zertifizierung ist für diese Kategorie nicht erforderlich. Allerdings muss der potenzielle Arbeitgeber ein konkretes und unbefristetes Jobangebot bieten.
Um sich als Manager zu qualifizieren, muss der Antragsteller:
- Eine Abteilung, Unterteilung, Funktion oder Komponente der Organisation verwalten oder leiten;
- Die Arbeit von anderen aufsichtsführenden, professionellen oder leitenden Angestellten verwalten, oder eine wesentliche Funktion innerhalb der Organisation, einer Abteilung oder Unterabteilung der Organisation überwachen und kontrollieren;
- Die Befugnis zur Einstellung und Entlassung oder zur Empfehlung von Mitarbeitern haben;
- Ermessen über den täglichen Betrieb der Aktivität oder Funktion haben;
Um sich als Führungskraft zu qualifizieren, muss der Antragsteller:
- Das Management der Organisation oder eine Hauptkomponente oder Funktion der Organisation dirigieren;
- Die Ziele und Strategien der Organisation oder Komponenten/Abteilungen innerhalb der Organisation formulieren;
- Weiten Ermessensspielraum haben;
- Eigene allgemeine Weisungen nur von höheren Führungskräften, des Aufsichtsrats oder der Aktionäre des Unternehmens erhalten.
Personen, die für die L-1A Visum qualifiziert sind, sollten in der Lage sein, die rechtlichen Anforderungen dieser Einwanderungs-Klassifizierung zu erfüllen, wobei L-1 Bewerber mit Fachwissen allerdings ausgenommen sind.
Bei der Bestimmung, ob eine Person in leitender oder ausführender Funktion tätig ist, berücksichtigt USCIS die vertretbaren Bedürfnisse der Organisation. Die tatsächliche Anzahl der untergebenen Mitarbeiter ist dabei allerdings kein bestimmender Faktor.
Darüber hinaus können Personen für mehr als eine der oben genannten Kategorien qualifiziert sein und es ist möglich, einen Antrag für mehr als eine Kategorie einzureichen.
Unser Büro ist darin geschult, ihre akademischen und beruflichen Leistungen auszuwerten und die Erfolgswahrscheinlichkeit eines Antrags in einer dieser Kategorien zu bestimmen. Für qualifizierte Personen, werden wir bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen helfen und einen detaillierten Antrag vorbereiten. Wenn Sie glauben, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter für eine dieser Kategorien in Frage kommen, zögern Sie bitte nicht, uns für eine ausführliche Beratung zu kontaktieren.