J-1 Visum

Für Austauschstudenten, Praktikanten, Au-Pairs oder sonstige Teilnehmer an Austauschprogrammen

Voraussetzungen für J-Visa

  • Sie besitzen die Qualifikationen für das angebotene Programm
  • Sie haben außerhalb der USA einen festen Wohnsitz sowie andere verbindliche Verpflichtungen, die Sie nach Beendigung des Besuchs zur Rückreise ins Ausland veranlassen werden.
  • Sie haben die Absicht, die USA nach dem vorübergehenden Aufenthalt wieder zu verlassen.
  • Der Antragsteller muss belegen, dass ihm ausreichende Mittel aus namentlich angegebener, zuverlässiger Quelle zur Verfügung stehen werden, um sämtliche Unkosten des Lebensunterhalts und der Unterrichtsgebühren während der Gesamtdauer des beabsichtigten Schulbesuchs/Studiums/Praktikums in den USA zu bestreiten.
  • Der Schüler/Student/Praktikant muss entweder die englische Sprache hinreichend beherrschen, um dem beabsichtigten Programm folgen zu können, oder der Kurs muss in der Muttersprache des Schülers/Studenten stattfinden, oder das Lehrinstitut muss besondere Englischkurse eingerichtet haben. Ausgenommen hiervon sind Schüler/Studenten, die ausschließlich an einem englischen Sprachkurs teilnehmen wollen.

Familienangehörige

Der Ehepartner sowie unverheiratete, minderjährige Kinder können ein J-2-Visum beantragen. Familienmitglieder müssen alle Kriterien für die Ausstellung eines Visums erfüllen, einschließlich der Nachweise, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um für ihren Lebensunterhalt aufzukommen und dass sie die USA nach Ende des Programms verlassen werden. Ehepartner und Kinder von Studenten dürfen arbeiten, studieren und eine öffentliche Schule besuchen.

Ausnahmen

Wenn Sie im Rahmen Ihres Medizinstudiums eine Famulatur an einem amerikanischen Universitätskrankenhaus absolvieren möchten, dann können Sie ein “B1/B2”-Visum für Besucher beantragen und benötigen KEIN Austauschbesuchervisum. Sollten Sie Fragen zu diesem Visum haben oder Hilfe bei dessen Beantragung wünschen, sind wir Ihnen gerne behilflich.