I-Visum

Für Journalisten

Vertreter ausländischer Medien, die dienstlich in die Vereinigten Staaten reisen, können ein I-Visum beantragen. Darunter können Mitglieder der Print- und audiovisuellen Medien fallen, deren Aktivitäten für die Funktion des ausländischen Mediums essentiell sind, wie Reporter, Film-Crews, Redakteure und Personen ähnlicher Berufsfelder. Bitte beachten Sie, dass nur jene Personen für dieses Visum in Frage kommen, die tatsächlich am Erfassen von Nachrichten beteiligt sind (Lektoren, Bibliothekare oder die für den Entwurf der szenarischen Ausstattung zuständigen Mitarbeiter fallen nicht in diese Kategorie.)

Freischaffende Journalisten und Mitglieder unabhängiger Produktionsfirmen können ebenso für ein I-Visum in Betracht kommen, wenn sie bei einer Medienorganisation unter Vertrag stehen.

Personen, die an der Produktion und Verbreitung von Filmen arbeiten, erfüllen nur dann die Kriterien für ein I-Visum, wenn das gefilmte Material zur Verbreitung von Informationen oder Nachrichten dient und die Hauptfinanzierungsquelle sowie der wichtigste Verbreitungsort außerhalb der USA liegen. Alles publizierte Material muss dokumentarischer Natur sein.

Einzelpersonen oder Firmen, die beauftragt sind, an Filmprojekten mit kommerziellem Wert oder Projekten der Unterhaltungsindustrie zu arbeiten, bekommen kein I-Visum. Sie benötigen ein Arbeitsvisum, das eine Arbeitserlaubnis miteinschließt (O, P oder H).

I-Visa sind auch für ausländische Journalisten vorgesehen, die für eine Zweigstelle, ein Büro oder eine Tochter eines amerikanischen Netzes, einer Zeitung oder anderen Medienstelle arbeiten, wenn der Journalist in die Vereinigten Staaten reist, um über Ereignisse in den USA ausschließlich für ein Publikum oder eine Leserschaft im Ausland zu berichten. Journalisten, die amerikanische Journalisten ersetzen oder verstärken, die über Ereignisse in den USA für ein amerikanisches Publikum berichten, kommen nicht für das I-Visum in Frage und benötigen ein Arbeitsvisum.

Sollten Sie Fragen zu diesem Visum haben oder Hilfe bei dessen Beantragung wünschen, sind wir Ihnen gerne behilflich.