R-1 Visum
Für religiöse Berufe
Das R-Visum ist für Geistliche einer Religion und Vollzeitkräfte in religiösen Berufen. Die Anforderungen für das R-Visum sind ausdrücklich bestimmt. Besucher, die sich nicht für ein R-Visum qualifizieren, könnten jedoch möglicherweise für ein B1/B2 Visum (Geschäfts- und Urlaubsreisen) qualifiziert sein.
Um sich für ein R-Visum zu qualifizieren, muss ein Antragsteller:
- Mitglied einer religiösen Glaubensgemeinschaft sein, die eine solide, gemeinnützige und Steuer befreite religiöse Organisation in den USA ist oder Verbindung zu einer solchen hat.
- Diese Mitgliedschaft muss bereits zwei Jahre direkt vor der Beantragung des Visums bestanden haben.
- Die Einreise muss ausschließlich zur Ausübung des Berufs eines Geistlichen oder einer Vollzeitkraft in einem religiösen Beruf für die betreffende Glaubensgemeinschaft oder für die mit ihr verbundene Organisation geschehen.
Wenn der Antragsteller bereits 5 Jahre mit einem R-Visum in den USA verbracht hat, muss der Antragsteller vor der erneuten Beantragung eines R-Visums ein Jahr außerhalb der USA wohnen und auch dort physisch anwesend gewesen sein.
Die Konfession des Antragstellers muss zeigen, dass sie:
- eine Form kirchlicher Leitung besitzt
- ein anerkanntes Glaubensbekenntnis und Form der Andacht hat
- eine formelle Sammlung von Grundsätzen hat
- sie religiöse Gottesdienste und Zeremonien an etablierten Orten der Andacht hält
Der Ehepartner und die unverheirateten Kinder eines in religiöser Weise Berufstätigen können durch ihn ebenfalls ein Visum erhalten. Sie dürfen eine öffentliche Bildungseinrichtung besuchen, aber keine Arbeit in den USA aufnehmen.
Besitzer von R-Visa dürfen bis zu 5 Jahre in den USA bleiben, um ihrer Berufung nachzugehen.
Sollten Sie Fragen zu diesem Visum haben oder Hilfe bei dessen Beantragung wünschen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Bitte kontaktieren Sie uns hier.