Unmittelbare Angehörige

Folgende nahe Verwandte von US-Staatsangehörigen sind im Rahmen dieser Einwanderungskategorie einwanderungsberechtigt :

  • Ehepartner oder minderjährige Kinder eines US-Staatsangehörigen.
  • Eltern eines US-Staatsangehörigen. Der US-Staatsbürger muss älter als 21 Jahre sein.
  • Stiefeltern oder -kinder eines US-Staatsangehörigen. Das Verwandtschaftsverhältnis muss vor Erreichen des 18. Geburtstags des Kindes entstanden sein.
  • Ehepartner eines verstorbenen US-Staatsangehörigen. Ehepartner eines US-Staatsangehörigen müssen zum Zeitpunkt des Todes des US-Staatsbürgers mindestens zwei Jahre verheiratet gewesen sein und dürfen vom US-Staatsbürger nicht offiziell getrennt gelebt haben. Das Einwanderungsgesuch muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des US-Staatsangehörigen gestellt werden.