FB-2 Kategorie

Familienangehörige von Green Card Inhabern

Inhaber der Green Card können einen Einwanderungsantrag für ihre Ehegatten, Kinder (FB-2A) und/oder unverheiratete Söhne und Töchter (FB-2B) stellen. Es ist wichtig, zwischen „Kindern“ und „Söhnen und Töchtern“ zu unterscheiden. „Kinder“ sind unverheiratet und unter 21 Jahren, während „Söhne und Töchter“ 21 Jahre oder älter oder verheiratet oder beides sind.

Wenn das unverheiratete Kind eines US-Bürgers 21 Jahren alt wird, kann sich der Prozess verzögern. Der Sohn oder die Tochter qualifizieren sich nicht mehr als „unverheiratete Kinder eines US-Bürgers“ und der Antrag wird daher in die Kategorie „unverheiratete Söhne oder Töchter eines US-Bürgers“ (FB-2B) fallen. Diese Änderung der Kategorien kann zu längeren Wartezeiten führen.

Wenn der unverheiratete Sohn oder die Tochter eines US-Bürgers heiratet, bevor er die Green Card erhält, kann er keinen Antrag mehr auf Green Card aufgrund Verwandtschaft mit einem US-Bürger stellen. Es gibt keine Visumskategorie für ein verheiratetes Kind eines Green Card Inhabers.

Wenn der den Antrag stellende Green Card Inhaber im Laufe des Verfahrens US-Staatsbürger wird, ändert sich die Präferenzkategorie in die eines Verwandten eines US-amerikanischen Staatsbürgers, und eine Green Card ist möglicherweise früher verfügbar.