Beibehaltungsgenehmigung

Doppelte Staatsangehörigkeit – Voraussetzungen der Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor der US-Einbürgerung

Durch das zum 1. Januar 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde für die in den USA lebenden Deutschen, die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit wesentlich erleichtert.

Wer durch Geburt in den USA die US-Staatsangehörigkeit und gleichzeitig durch Abstammung von einem deutschen Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, verfügt über beide Staatsangehörigkeiten, ohne dass ein Antrag auf Einbürgerung oder eine Beibehaltungsgenehmigung beantragt werden muss.

Der Antragsteller muss fortbestehende Bindungen nach Deutschland und zu erwartende Nachteile darlegen, wenn er oder sie nicht als US-Amerikaner eingebürgert werden würde.

Wenn der Antragsteller im Rentenalter ist und mindestens 10 Jahre in den USA gelebt hat, oder jeden Alters ist und seit über 20 Jahren in den USA lebt wird ein erhöhtes Integrationsinteresse vorausgesetzt, so dass in diesem Fall nur die Bindungen zu Deutschland nachzuweisen sind.